Digitales Berichtsheft

Mit dem Digitalen Berichtsheft wird die Verwaltungsarbeit für Notfallsanitäter, Notärzte und Ärztliche Leiter im Rettungsdienst erheblich effizienter, da durchgeführte medizinische Maßnahmen unmittelbar am Einsatzende mobil erfasst, bestätigt und elektronisch weitergeleitet werden können. Die gesetzlich geforderte Beherrschung medizinischer Maßnahmen kann einfach und unmittelbar – und somit Zeit, Kosten und Papier sparend - dokumentiert werden.

Digitalisierung des Berichtswesens im Rettungsdienst

Digitales Berichtsheft

  • Digitalisierung
    des Berichts- und Protokollierungsverfahrens
  • Prozess-Optimierung
    durch kompletten Wegfall handschriftlicher Dokumentation
  • Einsparung
    von Zeit, Kosten, Papier und Verwaltungsaufwänden
  • Datenverfügbarkeit
    durch sofortige Datensynchronisierung
  • Business Intelligence
    schnelle IT-gestützte Erstellung von Auswertungen und Statistiken
  • Individuelle Anpassung
    Gestaltung entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen

Digitale Dokumentation für Notfallsanitäter

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Für die Benutzung der App ist eine Registrierung und Freischaltung in einem unterstützten Rettungsdienstbereich notwendig.
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Individuelle Softwarelösungen für den Gesundheitsbereich

Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zum 01.01.2014 wurden dem Notfallsanitäter Kompetenzen übertragen, die grundsätzlich der Heilkunde unterliegen.

§ 4 Abs. 2 Satz 1 Punkt c NotSanG
Durchführen angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.

Im Gesetzestext wird nicht erläutert, was unter Beherrschung einer Maßnahme zu verstehen ist. Das kann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen.

Aus diesem Grund wurden in Thüringen durch die Landesgruppe der Ärztlichen Leiter eindeutige Vorgaben über die Art und Anzahl der vom Notfallsanitäter in einem bestimmten Zeitraum zu erbringenden Maßnahmen vorgegeben, um den Erhalt der „beherrschten“ Fertigkeiten zu sichern.

Es wurde ein Berichtswesen etabliert, in dem die Notfallsanitäter durchgeführte Maßnahmen dokumentieren und sich die ordnungsgemäße Anwendung gemäß der Verfahrensanweisungen des Thüringer Rettungsdienstes durch den nachgeforderten Notarzt oder übernehmenden Arzt bestätigen lassen.

Um diesen Prozess zu digitalisieren und effizient zu gestalten, wurde von Navimatix das Digitale Berichtsheft entwickelt.

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